Im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen Unternehmen, die mit fossilen Kraftstoffen operieren, einer TreibhausgasMinderungsquote, kurz THG-Quote.
Pro Tonne CO2-Ausstoß wird eine Strafzahlung fällig, die diese Unternehmen verrichten müssen.
Durch den Zukauf von Emissions-Zertifikaten können diese Unternehmen ihren CO2-Fußabdruck wieder verringern und so die gesetzlich vorgegebenen Grenzen einhalten.
Ab Januar 2022 können Privatpersonen und Unternehmen die Emissionseinsparung von vollelektrischen Fahrzeugen als Zertifikat verkaufen. Der Vorgang ist für Einzelpersonen allerdings langwierig und durch die Geringfügigkeit der eingesparten Emissionen für die kaufenden Unternehmen nicht attraktiv.
Da kommen wir als Multiplikator ins Spiel: Wir sammeln die einzelnen Zertifikate und verkaufen sie als größeres Paket an die Unternehmen. Je mehr Kunden sich beteiligen, desto besser die Verhandlungsbasis beim Preis – und somit die Ausschüttung an Sie, den privaten Elektro-Fahrer.
Beantragen Sie hier und jetzt vollkommen unkompliziert Ihre TGH- Prämie
Ihr Tarifexperten Team
Die genaue Höhe der Ausschüttung lässt sich nach dem Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate festlegen. Wir zahlen 75% des Erlöses an Sie, nach aktuellem Stand rechnen wir mit 250 - 350 € Auszahlung pro Fahrzeug. Dieser Wert kann sich bis zur konkreten Verhandlung aber noch ändern – in beide Richtungen. Der Betrag definiert sich jedes Jahr neu und wird voraussichtlich über die Jahre steigen
Sobald wir die gesammelten Zertifikate veräußert haben, fließt Geld. Wir streben einen Verkauf bereits im ersten Quartal 2022 an, so dass wir Ihnen ca. im April Ihren Anteil überweisen können.
Nein, die Ausschüttung erfolgt in den Folgejahren automatisch nach Verkauf der Zertifikate. Dabei kann sich die Höhe des Erlöses jedes Jahr ändern.
Nein: wir finanzieren uns durch die Vermittlungsgebühr. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Nein, leider gilt die THG-Quote nur für vollelektrische Fahrzeuge mit reinem Batteriebetrieb.
Ja, für jedes Fahrzeug gilt die Quote, unabhängig davon, wer der Halter ist.
Ja, dafür benötigen wir zusätzlich zum Fahrzeugschein den Firmennamen. Sie müssen im Namen der Firma handlungsbefugt sein. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge anmelden wollen, wenden Sie sich direkt per E-Mail an uns: info.tarifexperte@gmx.de oder über unser Kontaktformular.
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, geben Sie uns formlos Bescheid. Die Anmeldung endet dann zum Ende des jeweiligen Jahres. Die ausgezahlte Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da es sich um eine vom Umweltbundesamt festgelegte Pauschale handelt. Wenn Sie sich ein neues Elektrofahrzeug zulegen, können sie sich für das Folgejahr wieder anmelden.
E-PKW
Leichte E – Nutzfahrzeuge, (N1)
E-Busse, (M3)
Leichtfahrzeuge, (L3E), (L4E), (L5E), (L7E)
Der Steuerfreibetrag liegt bei 256,- €